Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 247/13

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten vom 20.09.2013 gegen die Zwischenverfügung der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Aachen vom 17.09.2013 - AA-10349-13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die zur Behebung des Eintragungshindernisses gesetzte Frist bis zum 15.11.2013 verlängert wird.

Die Rechtsbeschwerde gegen diese Entscheidung wird zugelassen.


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