Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 22 U 12/13

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 11. Dezember 2012 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 7 O 170/12 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten    - sowohl aus diesem Urteil als auch aus dem genannten Urteil des Landgerichts Bonn – durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der Beklagte vor einer Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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