Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 WF 169/14

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Verfahrenskostenhilfe versagende Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bonn vom 23.09.2014 wie folgt abgeändert:

Der Antragsgegnerin wird für den Auskunftsantrag vom 07.08.2014 in der Folgesache Güterrecht im Verfahren 406 F 52/14 AG Bonn ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt L in E zu den Bedingungen eines am Gerichtsort ansässigen Verfahrensbevollmächtigten bewilligt.


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