Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 W 10/18

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 16.4.2018 gegen den Beschluss der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 5.4.2018 - 25 O 331/16 - wird der angefochtene Beschluss aufgehoben.

Die Beiordnung der Prozessbevollmächtigten des Klägers, die das Landgericht bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Beschluss vom 5.4.2017 vorgenommen hat, wird aufgehoben.


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