Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 6 W 72/18

Tenor

Auf die Beschwerde des Beklagten wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Landgerichts Köln vom 8. März 2018 – 16 O 3/18 teilweise abgeändert und der Streitwert auf 10.000 € festgesetzt.


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