Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 100/19

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht – Leverkusen vom 31.01.2019, 8 VI 211/16, wird aufgehoben.

Das Amtsgericht wird angewiesen, dem Beteiligten die mit Schriftsatz vom 22.11.2018 beantragten Abschriften aus der Nachlassakte seit dem Zeitpunkt des mündlichen Termins vom 28.08.2017 – nach Einzahlung des entsprechenden Vorschusses – zu erteilen.

Von der Erhebung von Kosten wird abgesehen § 81 Abs. 1 S. 2 FamFG.


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