Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 1 RBs 207/19

Tenor

  • I. Die Sache wird durch den Rechtsunterzeichner dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.

  • II. Der angefochtene Beschluss wird mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu erneuter Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde – an das Amtsgericht Bergheim zurückverwiesen.


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