Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 7 U (Baul.) 24/90

Tenor

Die Berufung der Beteiligten zu 1) gegen das am 9. Januar 1990 verkündete Urteil der Kammer für Baulandsachen des Landgerichts - 65 0 (Baul.) 9/89 - wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 1) trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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