Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 6 W 25/20

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Bonn vom – 14 O 151/19 – abgeändert und es werden dem Beklagten die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.

Gegenstandswert: Summe der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten erster Instanz


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