Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - Not 7/20

Tenor

  • 1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die sechs im Justizministerialblatt vom 15.03.2020 ausgeschriebenen Stellen als Notarassessorinnen oder Notarassessoren zu besetzen, bevor nicht über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entschieden ist.

  • 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

  • 3. Der Streitwert für das Verfahren wird auf 25.000,00 € festgesetzt.


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