Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 15 U 195/21

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 23.09.

2021 - 19 O 212/20 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vor-läufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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