Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 10 WF 170/23

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin wird der Festsetzungsbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht –Eschweiler vom 02.08.2023 – 13 F 164/20 – in Gestalt des Beschlusses vom 10.11.2023 abgeändert und dahingehend neu gefasst, dass die der Rechtsanwältin G.-O. aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen auf 3.160,64 € festgesetzt werden.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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