Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 18 Wx 8/23

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird die am 04.05.2023 erlassene Zwischenverfügung des Amtsgerichts X. aufgehoben.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 € festgesetzt.


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