Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 49/24

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln (20 O 103/23) vom 24.01.2024 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Beklagte.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis 16.000,00 EUR festgesetzt.


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