Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 209/24

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) vom 12.11.2024 gegen die am 08.11.2024 erlassene Zwischenverfügung der Rechtspflegerin des Amtsgerichts - Grundbuchamts – Düren wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Frist zur Behebung des Hindernisses bis zum 31.01.2025 verlängert wird.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beteiligten zu 1) und 2) zu tragen.


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