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GBO § 15

Grundbuchordnung

(1) Für die Eintragungsbewilligung und die sonstigen Erklärungen, die zu der Eintragung erforderlich sind und in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Form abgegeben werden, können sich die Beteiligten auch durch Personen vertreten lassen, die nicht nach § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vertretungsbefugt sind. Dies gilt auch für die Entgegennahme von Eintragungsmitteilungen und Verfügungen des Grundbuchamtes nach § 18.

(2) Ist die zu einer Eintragung erforderliche Erklärung von einem Notar beurkundet oder beglaubigt, so gilt dieser als ermächtigt, im Namen eines Antragsberechtigten die Eintragung zu beantragen.

(3) Die zu einer Eintragung erforderlichen Erklärungen sind vor ihrer Einreichung für das Grundbuchamt von einem Notar auf Eintragungsfähigkeit zu prüfen. Dies gilt nicht, wenn die Erklärung von einer öffentlichen Behörde abgegeben wird.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Braunschweig - 2 W 37/26
24. März 2026
2 W 37/26 24. März 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe (19. Zivilsenat) - 19 W 77/25 (Wx)
9. Februar 2026
19 W 77/25 (Wx) 9. Februar 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht München - 34 Wx 106/25 e
1. Oktober 2025
34 Wx 106/25 e 1. Oktober 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe (14. Zivilsenat) - 14 W 46/24 (Wx)
25. August 2025
14 W 46/24 (Wx) 25. August 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (20. Zivilsenat) - 20 W 117/25
7. August 2025
20 W 117/25 7. August 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Dresden (12. Zivilsenat) - 12 Wx 26/25
5. August 2025
12 Wx 26/25 5. August 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht München - 34 Wx 167/25 e
5. August 2025
34 Wx 167/25 e 5. August 2025
Beschluss vom Thüringer Oberlandesgericht (3. Zivilsenat) - 3 W 175/25
28. Juli 2025
3 W 175/25 28. Juli 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe (19. Zivilsenat) - 19 W 43/25 (Wx)
15. Juli 2025
19 W 43/25 (Wx) 15. Juli 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (20. Zivilsenat) - 20 W 36/25
6. Mai 2025
20 W 36/25 6. Mai 2025