Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 10 WF 134/24

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Kindesmutter wird der Verfahrenskostenhilfe zurückweisende Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Geilenkirchen vom 18.10.2024 – 11 F 182/24 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Kindesmutter wird Verfahrenskostenhilfe bewilligt.

Ihr wird aufgegeben, monatliche Raten in Höhe von 82,00 € ab dem 01.02.2025 zu zahlen.

Die Zahlungsverpflichtung ist auf höchstens 48 Monate beschränkt. Sollten sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ändern, kann dieser Beschluss nach § 120a ZPO abgeändert werden.

Die Gebühr Nr. 1912 FamGKG entfällt wegen Erfolgs des Rechtsmittels.


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