Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 3 OAus 1/25

Tenor

Die als Antrag auf Aufhebung der Zulässigkeitsentscheidung des Senats vom 03.09.2025 (3 OAus 1/25) auszulegende und mit Schriftsatz vom 08.09.2025 eingelegte Gegenvorstellung des Verfolgten wird zurückgewiesen.


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