Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 7 VA 1/26

Tenor

Der Antrag der Klägerin, den Bescheid der Antraggegnerin über die Gewährung von Akteneinsicht in die Verfahrensakten 37 O 188/23 LG Köln weiteren Beteiligten vom 16.09.2025 aufzuheben und das Akteneinsichtsgesuch abzulehnen, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Gegenstandswert wird auf 1.420,38 EUR festgesetzt.


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