Beschluss vom Thüringer Oberlandesgericht (1. Senat für Familiensachen) - 1 WF 624/14
vorgehend AG Erfurt, 12. September 2014, 36 F 1817/13, Beschluss
vorgehend Thüringer Oberlandesgericht 1. Senat für Familiensachen, 9. Januar 2015, 1 WF 624/14, Beschluss
vorgehend Thüringer Oberlandesgericht 1. Senat für Familiensachen, 9. Januar 2015, 1 WF 624/14, Beschluss
Tenor
Der Beschluss des Senates vom 09.01.2015 wird auf Seite 3, 4. Absatz und auf Seite 6, 2. Absatz von Amts wegen berichtigt, dass es statt:
„mit weiterer Verfügung vom 18.12.2014 unter Fristsetzung zum 15.12.204“
richtig heißt
„mit weiterer Verfügung vom 01.12.2014 unter Fristsetzung zum 15.12.2014.
Es handelt sich um eine offensichtliche Unrichtigkeit. Dies ergibt sich aus dem Gesamtzusammenhang.
Zitiert von
Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.
Referenzen
- 36 F 1817/13 1x (nicht zugeordnet)
- 1 WF 624/14 1x (nicht zugeordnet)