Beschluss vom Thüringer Oberlandesgericht (1. Senat für Bußgeldsachen) - 1 OLG 171 SsRs 15/18
vorgehend AG Erfurt, 26. Oktober 2017, 623 Js 202917/16 64 OWi, Urteil
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen verworfen.
Gründe
- 1
Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist zwar statthaft und zulässig, jedoch unbegründet.
- 2
Zur Begründung der Entscheidung wird Bezug genommen auf die Stellungnahme der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft vom 14.02.2018, die zusammen mit einer Ausfertigung dieses Beschlusses übersandt wird.
- 3
Von einer weiteren Begründung wird abgesehen (§ 80 Abs. 4 Satz 3 OWiG).
Zitiert von
Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.
Referenzen
- 23 Js 202917/16 1x (nicht zugeordnet)
- § 80 Abs. 4 Satz 3 OWiG 1x (nicht zugeordnet)