Beschluss vom Thüringer Oberlandesgericht (1. Senat für Bußgeldsachen) - 1 OLG 171 SsRs 15/18

Verfahrensgang

vorgehend AG Erfurt, 26. Oktober 2017, 623 Js 202917/16 64 OWi, Urteil

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen verworfen.

Gründe

1

Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist zwar statthaft und zulässig, jedoch unbegründet.

2

Zur Begründung der Entscheidung wird Bezug genommen auf die Stellungnahme der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft vom 14.02.2018, die zusammen mit einer Ausfertigung dieses Beschlusses übersandt wird.

3

Von einer weiteren Begründung wird abgesehen (§ 80 Abs. 4 Satz 3 OWiG).


Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

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