Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 25 A 2659/96.A

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 17. April 1996 wird abgelehnt.

Der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten trägt die Kosten des Antragsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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