Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 3097/95

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird geändert.

Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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