Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 4300/96.A

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt..

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, zu je 1/4..


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen