Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 2094/96

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,-- DM festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen