Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 E 391/98

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Beschwerde wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Antragsverfahrens als Gesamtschuldner.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen