Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 2/99

Tenor

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 6.000,-- DM festgesetzt.


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