Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 959/99

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beigeladene zu 1.. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 2. sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 15.000,- DM festgesetzt.


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