Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 690/99

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 8.000,-- DM festgesetzt.


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