Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 1566/99

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruches gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 17. Mai 1999 wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Instanzen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen