Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 346/01

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 4.000,-- DM festgesetzt.


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