Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 11 B 333/01

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für das Verfahren in beiden Rechtszügen auf 10.000,- DM festgesetzt.


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