Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 69/01

Tenor

I. Die Beschwerden werden zugelassen.

II. Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene je zur Hälfte.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 12 Mio. DM festgesetzt.


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