Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 742/01

Tenor

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 60.000,-- DM festgesetzt.


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