Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 99/02

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten der Antragsteller zurückgewiesen.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf (4.000,- DM : 1,95583 =) 2045,1675 Euro festgesetzt.


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