Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 5298/00

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 265,30 EURO ( früher 518,88 DM ) festgesetzt.


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