Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 2987/02

Tenor

Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.

Der Streitwert wird - unter entsprechender Änderung der Festsetzung des Verwaltungsgerichts - für das erstinstanzliche Klageverfahren auf 2.483,77 EUR (entspricht 4.857,84 DM) und für das Zulassungsverfahren auf 2.483,78 EUR festgesetzt.


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