Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 E 781/02

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Den Klägern wird für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Prozesskostenhilfe ohne Festsetzung von Raten bewilligt und Rechtsanwältin H. , W. -T. , beigeordnet.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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