Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 A 1960/02

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanz- lichen Festsetzung für die erste Instanz auf (32.000 DM : 1,95583 =) 16.361,34 Euro und für die zweite Instanz auf 16.000 Euro festgesetzt.


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