Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 E 1086/02

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 29. August 2002 wird aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.

Die Beschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.


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