Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 626/00

Tenor

Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung sowohl für das Klageverfahren als auch für das Zulassungsverfahren auf 2.531,48 EUR (= früher 4.951,15 DM) festgesetzt.


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