Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 A 1631/03.A
Tenor
Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 20. Februar 2003 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Antragsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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G r ü n d e :
2Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist unbegründet.
3Der Rechtssache kommt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG) nicht zu. In der Rechtsprechung des beschließenden Gerichts ist geklärt, dass Angehörige der Roma in der - ehemaligen - Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) weder der Gefahr einer politischen Gruppenverfolgung noch allgemein einer extremen Gefahrenlage" i.S.d. § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG ausgesetzt sind.
4Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. Oktober 2002 - 5 A 1485/01.A -, m.w.N.
5Einen weiteren Klärungsbedarf zeigt die Antragsschrift nicht auf. Der vorgelegte Bericht der flüchtlingspolitischen Sprecherin der PDS-Fraktion Berlin aus Dezember 2002, der Reisebericht des nordrhein-westfälischen Landtagsabgeordneten Rüdiger Sagel (zugleich Vorstandsmitglied des GGUA Flüchtlingshilfe e.V.) vom 12. März 2003 sowie der weitere, zusammen mit Frau Dr. Dehrendorf (Mitarbeiterin des GGUA Flüchtlingshilfe e.V. und Vorstandsmitglied des AK Asyl NRW e.V.) verfasste Bericht des genannten Landtagsabgeordneten über eine Reise nach Serbien und in den Kosovo vom 20. bis 26. Oktober 2002 belegen die in der Rechtsprechung des Senats bereits gewürdigte schlechte wirtschaftliche Lage der Roma, nicht aber, dass diese generell durch die Abschiebung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts,
6vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001 - 1 C 2.01 -, InfAuslR 2002, 48 ff., m.w.N.,
7sehenden Auges dem Tod oder schwersten Verletzungen ausgesetzt würden.
8Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO, § 83b Abs. 1 AsylVfG.
9Dieser Beschluss ist gemäß § 80 AsylVfG unanfechtbar.
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Referenzen
- § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG 1x (nicht zugeordnet)
- § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG 1x (nicht zugeordnet)
- 5 A 1485/01 1x (nicht zugeordnet)
- 1 C 2.01 1x (nicht zugeordnet)
- InfAuslR 2002, 48 1x (nicht zugeordnet)
- VwGO § 154 1x
- § 80 AsylVfG 1x (nicht zugeordnet)