Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 22 E 102/01

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Dem Kläger wird für das beim Verwaltungsgericht Düsseldorf geführte Verfahren 13 K 3127/00 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt N. aus P. beigeordnet, und zwar für das Begehren, den Beklagten unter teilweiser Aufhebung der entgegenstehenden Bescheide vom 28. April 1999, 9. Juli 1999 und 25. September 2000 zu verpflichten, ihm ausgerichtet an einem vierzehntägigen Besuchsrhythmus weitere Beihilfen zum Besuch seiner Mutter in P. seit dem 26. Februar 1999 zu gewähren.

Ratenzahlungen sind nicht zu entrichten.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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