Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 3207/02

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 53,25 EUR (= früher 104,15 DM) festgesetzt.


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