Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 1113/04

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 39.857,66 EUR festgesetzt.


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