Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 1010/04

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.000,00 EUR festgesetzt.

Der Beschlusstenor soll den Beteiligten vorab telefonisch mitgeteilt werden.


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