Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 E 779/04

Tenor

Die Beschwerde des Zeugen Artur Q. gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 11. Juni 2004 - Festsetzung eines Ordnungsgeldes - wird verworfen.

Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens.


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