Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 11 A 1075/04

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfah- rens. Der Streitwert wird unter Änderung des erstinstanzlichen Streitwertbeschlusses vom 2. Oktober 2003 für beide Rechtszüge auf 4.000,-- Euro festgesetzt.


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