Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10a B 1009/04.NE

Tenor

Der Vollzug des Bebauungsplans der Stadt T. Nr. 80.1 "Gewerbe- und Mischgebiet C. " wird bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag der Antragsteller im Verfahren 10a D 57/04.NE ausgesetzt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.


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