Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 2200/04

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

Der Streitwert wird unter Änderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Instanzen auf je 17.500,- EUR festgesetzt.


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